Rechtsgebiet
ZIVILRECHT

Insbesondere in den Rechtsgebieten Kaufrecht und Werkvertragsrecht ist die Beratung und Begleitung durch unsere Anwälte gefragt.

Das Zivilrecht regelt das Zusammenleben der Bürger untereinander

Neben den 2385 Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt es im Zivilrecht, welches das Zusammenleben der Bürger untereinander regelt, noch ein umfangreiches Verfahrensrecht für gerichtliche Verfahren, welches in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt ist.

Für den Laien ist es dabei schwer, den Überblick zu behalten und alle Rechts- und Verfahrensvorschriften zu beachten. Dies ist aber meistens zwingend erforderlich, wenn man zu seinem Recht kommen will.

Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, einen Sachverhalt bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechtlich realistisch einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Gerne sind wir Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen behilflich und vertreten Sie insbesondere im Bereich des Kaufrechts, Werkvertragsrechts, bei der Geltendmachung von Mängeln nach dem Grundstückskauf.

Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!

Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!

Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de

Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr

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