Rechtsgebiet
ZWANGS-
VOLLSTRECKUNG

Unsere erfahrenen Rechtsanwaltsfachangestellten bereiten für Sie die zeitnahe Beauftragung und Durchsetzung der Zwangsvollstreckung vor.

Ansprüche auf rechtskräftige Urteile verjähren erst nach 30 Jahren

Was nützt einem das schönste Urteil oder der beste gerichtlich protokollierte Vergleich, wenn die Gegenseite sich dafür nicht interessiert?

Hier hilft Ihnen der Staat durch die Gerichtsvollzieher/innen, Ihre rechtskräftig festgestellten Ansprüche durchzusetzen, seien es die Zahlungen von Geldbeträgen, die Herausgabe von Gegenständen oder die Räumung von Wohnungen/Häusern.

Unsere beruflich sehr erfahrenen Rechtsanwaltsfachangestellten bereiten in unserer Kanzlei für Sie die zeitnahe Beauftragung und Durchsetzung der Zwangsvollstreckung vor und überwachen alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Geldeingänge, damit Sie zeitnah zu Ihrem Recht kommen und nicht nur ein „Stück Papier“ (Urteil) in der Hand halten.

Alle Maßnahmen werden mit den Anwälten abgestimmt und dann in die Wege geleitet, sodass Sie jederzeit sicher sein können, dass Ihre Interessen zeitnah und wirkungsvoll verfolgt werden. Auch Urteile, die schon lange zurück liegen, können bares Geld wert sein, selbst wenn frühere Zwangsvollstreckungsversuche fruchtlos waren.

Die Ansprüche aus rechtskräftigen Gerichtsurteilen verjähren erst nach 30 Jahren! Bei Fragen vereinbaren Sie gerne einen Termin mit einem unserer Anwälte über unser Sekretariat

Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!

Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!

Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de

Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr

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