Rechtsgebiet
ARBEITSRECHT

Mit unserer Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht vertritt unsere Anwaltskanzlei – je nachdem – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Im Arbeitsrecht werden wir für Sie in den folgenden Bereichen gerne tätig:

  • Beratung bei Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen (Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung)
  • Kündigungen (Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung)
  • Kündigungsschutz (Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung)
  • Arbeitszeugnisse (Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung)

Bitte beachten Sie, dass bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten besonders kurze Fristen gelten können.

Dies gilt beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Kündigungsschutzklage, welche binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben ist. Dies gilt immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der oder die Arbeitgeberin mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt.

Zudem können in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen besondere Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Lohn) vorgesehen sein. In der Regel ist daher eine zeitnahe Überprüfung der für Sie geltenden vertraglichen Vereinbarungen erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin, damit umgehend eine entsprechende rechtliche Überprüfung stattfinden und alles Nötige veranlasst werden kann.

Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!

Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!

Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de

Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr

Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!

Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de

Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr

***

Logo Kanzlei Löwenberger