Rechtsgebiet
FORDERUNGS-
MANAGEMENT

Unsere Kanzlei setzt Ihre berechtigten Forderungen außergerichtlich und – falls erforderlich – auch gerichtlich durch.

Geben Sie als Gläubiger Ihre berechtigten Forderungen in fachkundige Hände

Oft genug bleibt man heutzutage als Gläubiger auf seinen berechtigten Forderungen sitzen. Die Zahlungsmoral in der Gesellschaft nimmt aufgrund wirtschaftlicher Not oder Ignoranz deutlich ab. Wie gut ist es dann, wenn man sich fachkundig beraten und vertreten lassen kann und die Sache einfach in professionelle Hände abgibt. Dies entspannt die Nerven erheblich.

Unsere Kanzlei setzt ihre berechtigten Forderungen außergerichtlich und – falls erforderlich – auch gerichtlich bis zum Erhalt eines vollstreckbaren Titels durch. Hierbei achten wir für Sie auf die Einhaltung aller erforderlichen gesetzlichen Verjährungsfristen.

Haben Sie immer im Blick, dass die meisten Ihrer Forderungen der gesetzlichen Regelverjährung von 3 Jahren gemäß § 195 BGB unterliegen.

Diese Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchem die Forderung dem Grunde nach entstanden ist. Eine drohende ablaufende Verjährung Ihrer Ansprüche können wir durch gerichtliche Maßnahmen verhindern. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit wir Ihre Ansprüche vor Ablauf der Verjährung gerichtlich anhängig machen können. Teilen Sie bei Ihrer telefonischen Terminvereinbarung in unserem Sekretariat sicherheitshalber unseren erfahrenen Rechtsanwaltsfachangestellten mit, wenn Sie eine drohende Verjährung befürchten, damit diese Ihnen frühzeitig einen Besprechungstermin mit einem unserer Anwälte reservieren können.

Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!

Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!

Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de

Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr

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