Rechtsgebiet
ERBRECHT

Beim Erbrecht gilt es, eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu beachten, bzw. diese durch geeignete Testamente zu umgehen.

Im Erbrecht werden wir für Sie in den folgenden Bereichen gerne tätig:

  • Erbrechtsberatung
  • Entwurf von Testamenten
  • Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen
  • Ermittlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Testamentsverwahrung
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlasspflegschaft
  • außergerichtliche Vertretung von Einzelerben und Erbengemeinschaften
  • bundesweite gerichtliche Vertretung in allen Erbschaftsangelegenheiten
    (Erblasser, Einzelerben, Erbengemeinschaften)

Im Erbrecht gilt besonders der Satz: „Zwischen Verwandten und guten Freunden braucht man die saubersten Verträge“.

Da es im Erbrecht regelmäßig um alles geht, was ein Erblasser hinterlässt, stehen häufig große Vermögenswerte auf dem Spiel. Hierbei gilt es, eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zu beachten, bzw. diese durch geeignete Testamente zu umgehen, wenn man die gesetzlichen Regelungen nicht wünscht.

Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!

Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!

Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de

Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr

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