Rechtsgebiet
VERKEHRSRECHT / VERKEHRSSTRAFRECHT

Im Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht ist schnelles Handeln entscheidend – warten Sie also nicht, uns zu kontaktieren. SASCHA BEMLOTTE, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist ADAC Vertragsanwalt.

Verkehrsrechtlich vertreten wie Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Bereichen:

Ordnungswidrigkeiten

  • Vertretung gegenüber Behörden und Verteidigung vor Gericht bei drohenden Ordnungswidrigkeitsstrafen
  • Verwarngeld
  • Bußgeld
  • Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Nachschulungen
  • Führerscheinentzug
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsübertretungen

Hinweis: Wichtig ist hier eine möglichst frühzeitige Einschaltung des Anwaltes, um nach erfolgter Akteneinsicht entsprechende Maßnahmen oder Verhandlungen mit Behörden und Gerichten einleiten zu können.

Verkehrsstraftaten

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs
  • Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verkehrsstraftaten

Hinweis: Insbesondere im Bereich des Verkehrsstrafrechts ist eine frühzeitige anwaltliche Beauftragung erforderlich, um nach erfolgter Akteneinsicht entsprechende Maßnahmen oder Verhandlungen mit Behörden und Gerichten einleiten zu können, um beispielsweise den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Unfallschadensregulierung

  • Schmerzensgeld gegenüber den gegnerischen Versicherern etc.,
  • Schadenersatz für Fahrzeuge und anderen Sachwerten,
  • Nutzungsausfall des Fahrzeugs,
  • Regulierung bei Totalschaden, Gutachteneinholung, …

Hinweis: Für die schuldlos Geschädigten ist die Inanspruchnahme eines Anwaltes ihrer eigenen Wahl zur Regulierung der Unfallfolgen kostenfrei, da der gegnerische Haftpflichtversicherer für alle Kosten inklusive anwaltlicher Vertretung und Begutachtung des Fahrzeugs aufkommen muss.

Oftmals versucht der gegnerische Versicherer die Inanspruchnahme eines Anwaltes durch die Geschädigten durch schnelles und scheinbar zuvorkommendes Verhalten zu verhindern, damit die Geschädigten nicht auf die Idee kommen, sich auf Kosten des gegnerischen Versicherers über ihre tatsächlichen Rechte zu informieren. Im Ergebnis erhalten die Geschädigten dann oftmals weniger, als Ihnen zusteht.

Nehmen Sie also als Geschädigte/r Ihre Rechte in Anspruch und überlassen Sie die Unfallregulierung vertrauensvoll unseren Anwälten. Aber auch für den „Schuldigen“ macht die Einschaltung unserer Anwälte durchaus Sinn, wenn ein Mitverschulden des Unfallgegners im Raum steht.

Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!

Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!

Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de

Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr

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