Rechtsgebiet
VERWALTUNGSRECHT

Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Beziehung zwischen einem öffentlich-rechtlichen Träger (Behörde) und einem Bürger/Unternehmen. Beide Parteien stehen sich in diesem Bereich, anders als im Zivilrecht, nicht auf gleichberechtigter Ebene gegenüber.

Wir unterstützen Sie kompetent und zeitnah bei der Prüfung, ob Ihr Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat.

Im Rahmen dieses Über-Unterordnungsverhältnisses kann die Behörde auch ohne vorherige Gerichtsverhandlung gegenüber dem Bürger belastende Verwaltungsakte erlassen, die zum Teil vollstreckbar sein können (Eingriffsverwaltung). Oder der Bürger beantragt einen für ihn günstigen Verwaltungsakt (z. B. Wohngeld, Kindergartenplatz, Jagdschein u.v.m.), erhält jedoch von der Behörde einen Ablehnungsbescheid (Leistungsverwaltung).

Hiergegen kann sich der Bürger mit Hilfe eines Widerspruchs oder einer Klage vor den Verwaltungsgerichten wehren. Für diese Rechtsmittel gelten jedoch sehr kurze Fristen.

Unsere Rechtsgebiete umfassen:

  • allgemeines Verwaltungsrecht
  • Sicherheits- und Ordnungsrecht
  • Subventionen
  • öffentliches Baurecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Straßen- und Wegerecht
  • Kitaplatzvergaberecht

Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!

Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!

Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de

Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr

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