Rechtsgebiet
EHE- & FAMILIENRECHT
Beim Ehe- und Familienrecht geht es unserer Anwaltskanzlei insbesondere darum, die schwierigen Lebenssituationen zu entschärfen und zu lösen.
Im Ehe- und Familienrecht bieten wir Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung für folgende Situationen an:
- Trennung
- Scheidung
- Ehegattenunterhalt
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- elterliche Sorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder
- Regelung des Umgangsrechts der Eltern mit den Kindern
- einstweilige gerichtliche Anordnungen
- Zugewinnausgleich der Vermögenswerte
- Ausgleich der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich
- …
Nirgends wird so verbissen und mit so harten Bandagen gekämpft wie im Ehe- und Familienrecht.
Meistens geht es um verletzte Emotionen und um Existenzängste. Aus diesem Grunde ist es Ziel unserer Anwaltskanzlei, die ohnehin schwierige Lebenssituation möglichst nicht zu verschärfen, sondern konsensorientiert zu Lösungen zu kommen, die der besonderen familiären Situation – und insbesondere dem Wohl von etwaig vorhandenen Kindern – Rechnung tragen.
Für Mandaten und Mandantinnen:
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus.
In folgenden Rechtsgebieten sind wir für Sie gerne tätig:
- Arbeitsrecht »
- Erbrecht »
- Ehe- und Familienrecht »
- Strafrecht / Jugendstrafrecht »
- Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht »
- Verwaltungsrecht (in Arbeit)
Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!
Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!
Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de
Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr
Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!
Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
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Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr
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