Rechtsgebiet
DATENSCHUTZRECHT
Betrifft Datenschutzrecht als Datenschutzbeauftragter EU DSGVO
Seit dem 25.5.2018 ist der Datenschutz in Europa vereinheitlicht
Durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz am 25.5.2018 ist der Datenschutz in Europa vereinheitlicht, jedoch für öffentliche Stellen, Handwerksunternehmen, Firmen und Verbände auch deutlich schwieriger geworden.
Bei datenschutzrechtlichen Verstößen gegen die DSGVO drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen EUR oder 4 % des Vorjahres-Bruttoumsatzes.
Insbesondere Unternehmen, bei denen mindestens zehn Mitarbeiter personenbezogene Verbraucherdaten verarbeiten oder abrufen, benötigen einen Datenschutzbeauftragten!
In folgenden Rechtsgebieten sind wir für Sie gerne tätig:
- Arbeitsrecht »
- Erbrecht »
- Ehe- und Familienrecht »
- Strafrecht / Jugendstrafrecht »
- Verkehrsrecht / Verkehrsstrafrecht »
- Verwaltungsrecht (in Arbeit)
Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!
Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!
Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de
Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr
Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!
Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de
Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr
***