Rechtsgebiet
MIETRECHT

Im Mietrecht beraten und begleiten wir Sie gerichtlich und auch außergerichtlich im Hinblick auf die Beendigung des Mietverhältnisses.

Wir haben uns mietrechtlich auf die Beendigung von Mietverhältnissen für Vermieter und auch für Mieter spezialisiert:

  • Kündigung von Wohn- und Gewerbemietverhältnissen
  • Widerspruch gegen eine Kündigung
  • Räumungsklage
  • Räumungsvollstreckung

Dies impliziert auf Seiten der Vermieter

das Prüfen und Aussprechen von Kündigungen aus jedem Rechtsgrund. Selbstverständlich setzen wir die ausgesprochene Kündigung auch im Wege einer Räumungsklage und der sich hiernach gegebenenfalls anschließenden Zwangsvollstreckung erfolgreich für Sie durch.

Auf Mieterseite

überprüfen wir für Sie gerne jede Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin und vertreten Sie erforderlichenfalls vor Gericht im Rahmen einer Räumungsklage.

Ergeben sich nach der Beendigung des Mietverhältnisses Schadensersatzansprüche, so beachten Sie bitte das auf Vermieterseite eine Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von sechs Monaten, beginnend mit der Rückgabe des Mietobjektes, zu laufen beginnt. Gerne beraten und vertreten wir Sie auch hier.

Verschwiegenheit, Zeit und Kompetenz sind für uns selbstverständlich!

Nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen gerne!

Kanzlei LÖWENBERGER
Torstraße 13 · 38518 Gifhorn
T. 05371 94 00 90 · F. 05371 940091
info@kanzlei-loewenberger.de

Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:30 – 17:00 Uhr

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